Allgemeine Buchungs­bedingungen für das Hotel- und Gast­stätten­gewerbe (lt. DEHOGA)

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 Prozent, bei Übernachtung/Frühstück, 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 Prozent, bei Vollpension 40 Prozent des Pensionspreises.
  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  7. Ein Rücktritt vom Vertrag muss in schriftlicher Form (E-Mail oder Brief) vorliegen. Eine verbindliche und maßgebliche Abrechnung erfolgt nach dem ursprünglich vereinbarten Abreisetag.
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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»Gasthof — Restaurant — Schöttlkarspitz« Toni und Maria Neuner